
Ansbach (dpa) - Der
Amokläufer von
Ansbach will bei den Ermittlern nicht zu seiner Bluttat in dem Gymnasium
Carolinum aussagen. Der bei der Tat verletzte 18-Jährige sei zwar inzwischen vernehmungsfähig, berichtete der ermittelnde Staatsanwalt Jürgen Krach am Freitag. Aber: „
Sein Anwalt hat uns mitgeteilt, dass sein Mandant vorläufig keine Aussage machen will“.
Der Abiturient war Mitte September mit
Molotow-Cocktails, Messern und einem Beil bewaffnet in das
Gymnasium gestürmt und hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen. Anschließend schlug er mit der Axt auf fliehende Schüler ein und verletzte dabei zwei 15 Jahre alte Mädchen schwer. Ein Lehrer und sieben weitere Schüler erlitten leichte Verletzungen. Polizisten stoppten den 18-Jährigen schließlich mit
drei Schüssen. Die beiden bei dem Amoklauf lebensgefährlich verletzten Opfer sind inzwischen wohlauf.
Die 15 Jahre alten Mädchen seien in der vergangenen Woche aus dem Klinikum Nürnberg entlassen worden, hieß es in Kreisen der Klinik.
In einem tagebuchähnlichen Schriftstück, das die Ermittler auf dem Laptop des 18-Jährigen gefunden hatten, nannte er Hass auf die Institution Schule und die Gesellschaft als Motiv für seinen Amoklauf. In den Aufzeichnungen ist auch von Furcht vor einer schweren Krankheit und der Sorge die Rede, er könnte bei der Abiturprüfung durchfallen.
Unterdessen macht die Genesung des 18-Jährigen Fortschritte. Es sei daher geplant, den jungen Mann im Laufe der nächsten Woche in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Würzburg zu verlegen, berichtete Staatsanwalt Krach.
Die Ermittlungen in dem Fall sind nach Krachs Angaben inzwischen weit fortgeschritten. „
Was uns im Moment noch fehlt, ist das psychiatrische Sachverständigen-Gutachten. Der Auftrag dafür ist inzwischen vergeben“, berichtete der Staatsanwalt. Die ersten
Gespräche mit dem Amokläufer könnten daher schon in der nächsten Woche geführt werden. Ob der 18-Jährige zu einem Gespräch mit dem Gutachter bereit sei, müsse sich zeigen. Mit dem Gutachten soll unter anderem die Frage der
Schuldfähigkeit des Schülers geklärt werden.
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